Das Vorwort zum Kleingedruckten
Das “BIBERAD” ist ein kostenloses Angebot des Vereins Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) Kreisverband Biberach, welcher keine kommerziellen Zwecke verfolgt. Wir wollen Mobilität in der Stadt ohne Auto ermöglichen und stellen deshalb jeder volljährigen Person das BIBERAD zur Verfügung. Wir bitten dich, so sorgsam wie möglich mit dem BIBERAD umzugehen, damit es so lange und so vielen Menschen wie möglich zur Verfügung steht. Die hier vorliegenden Nutzungsbedingungen sollen dieses Anliegen unterstützen.


Allgemeines
Die hier genannten Bedingungen gelten für die Leihe eines Lastenfahrrads (im Weiteren “Fahrrad”) von dem eingetragenen Verein mit dem Namen BUND Kreisverband Biberach, Registereintrag: VR 55010 beim Amtsgericht Freiburg (im Weiteren als “Anbieterin” bezeichnet) an registrierte NutzerInnen (im Weiteren als “Nutzerin” bezeichnet). Hierin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt. Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich.
Mit der Inanspruchnahme der Leihe des auf der Homepage unter dem Projekt “BIBERAD” genannten Fahrrades erklärt sich die Nutzerin für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden.
Zu keiner Zeit erwirbt der Nutzer Eigentumsrechte an dem Fahrrad.
Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Projektes verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

Benutzungsregeln
Jede Nutzerin ist für die Dauer der Ausleihe des Fahrrades für dieses verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Fahrrad während der Ausleihe an Dritte weiterverliehen wird.
Die Anbieterin übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Fahrrades. Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Fahrrades ist vor Fahrtbeginn durch die Nutzerin zu prüfen. Dies beinhaltet bei Dämmerung bzw. Dunkelheit auch die Überprüfung des Lichtes. Sollte das Fahrrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden.
Das Fahrrad wird von der Anbieterin kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung durch die Nutzerin ist nicht gestattet.
Die Nutzerin ist verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB und siehe Gebrauchsanleitung) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten. Es ist der Nutzerin untersagt, Umbauten am Fahrrad vorzunehmen.
Das Fahrrad ist immer an einem festen Gegenstand mit dem ausgehändigten Schloss anzuschließen (Laternen, Fahrradständer, …), sodass es nicht ohne Gewaltanwendung entfernt werden kann. Das gilt auch bei kurzer Abwesenheit. Sollte es dennoch gestohlen werden, wird die Nutzerin den Diebstahl sofort bei der Polizei anzeigen und den Verleiher kontaktieren. Die Nutzerin haftet andernfalls für den Verlust.

Haftung
Die Haftung der Anbieterin für die Nutzung des Fahrrads ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Anbieterin beruhen.
Die Nutzerin haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Fahrrad, sofern diese auf nicht-vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet die Nutzerin auch für Verlust und Untergang des Fahrrades oder einzelner Teile davon.

Kontakt
Sollte es etwas geben, von dem du als (potenzielle) Nutzerin glaubst, dass wir als Anbieterin es wissen sollten (Schäden am Fahrrad, Probleme bei der Ausleihe, tolle Erfahrungen, Probleme mit diesen Bedingungen hier o.ä.), dann ruf uns doch bitte an oder schreib uns eine Mail an freie.lastenraeder@bund-bc.de.

Wir sind sehr daran interessiert, dieses Projekt so angenehm wie möglich umzusetzen.

Ein letzter Vorbehalt
Da sich das Projekt im Aufbau befindet und unter Umständen nicht alle Eventualitäten bedacht wurden, behält sich die Anbieterin vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihe einzustellen oder auch einzelnen Personen zu untersagen.